Um uns und unsere SchülerInnen weiterhin zu schützen halten wir, die Musikschule Plochingen u.U. bis auf weiteres an folgende Hygienemaßnahmen fest:

  1. Das Tragen einer FFP2 Maske
    Im gesamten Musikschulgebäude: Treppenhaus, Flur, Toiletten
    Ausnahme: im Unterricht/Unterrichtsraum (freiwillig)
    Bei Veranstaltungen und Konzerten z.B. Musiksaal, Stadthalle etc.:
    Zuhörer: Im gesamten Gebäude
    Ausnahme: SchülerInnen und Lehrkräfte aktiv auf der Bühne
  2. Abstandsregeln: 1,5m – Bläser und Gesang 2m
  3. Regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume
  4. Handdesinfektion

Weitere Informationen

Am Freitag, 01.04.2022 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona Verordnung erlassen in der  ab dem Sonntag, 3. April die meisten  Maßnahmen zum Infektionsschutz entfallen. Auch für die Musikschulen entfallen damit alle bisherigen pandemiebedingten  Einschränkungen. Die Zutrittsbeschränkungen zur Einrichtung ist aufgehoben. Die besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht Gesang  und Blasinstrumente sind nicht mehr verpflichtend.

Aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung wird aber dringend empfohlen, an ausreichende Abstandhaltung, ausreichende Hygiene und das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen  weiterhin anzuwenden.

Die jeweiligen Träger der Musikschulen haben auf der Grundlage des Hausrechts die Möglichkeit, für ihre Einrichtung aus Gründen des Infektionsschutzes die bisherigen Corona-Regelungen des Landes als nun eigene Regelung beizubehalten bzw. zu formulieren.